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Teuerung

Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons hat der Staatsrat entschieden, dem Personal des Staates Wallis, den kantonalen Lehrpersonen, den Vertreterinnen und Vertretern der Justizbehörden und der Staatsanwaltschaft sowie den Beschäftigten des halbstaatlichen Sektors ab Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0,8% zu gewähren. Dieser Prozentsatz beinhaltet die 0,6% des vollen Teuerungsausgleichs für 2025 und die 0,2 Prozentpunkte, die im vergangenen Jahr nicht ausgeglichen wurden.


Wie dies im Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis vorgesehen ist, werden die Lohntabellen einmal pro Jahr an den Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) vom vorausgehenden Dezember angepasst. Die Teuerungszulage wird nur dann nicht gewährt, wenn die Finanzlage des Staates dies erfordert.


Die finanzielle Lage des Staates hat sich gegenüber der Situation zum Zeitpunkt der Budgetplanung verbessert. Dank der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wird der Staat Wallis in der Rechnung 2025 zusätzliche Einnahmen in der Höhe von 27 Millionen Franken verbuchen können. Hinzu kommt, dass die mit 1,1% prognostizierte Inflation tiefer ausfiel und zum Jahresende 0,6% betrug. Eine allfällige teuerungsbedingte Kreditüberschreitung kann so ohne Aufwandüberschuss in der Rechnung 2025 absorbiert werden.


Im Gesetz betreffend die Besoldung der Angestellten des Staates Wallis ist festgehalten, dass der Staatsrat die nicht vorgenommene Anpassung an die Teuerung ohne Kompensation ganz oder teilweise nachholen kann. 2024 verzichtete der Staatsrat darauf, den mit 1,7% bezifferten vollen Teuerungsausgleich zu gewähren und gewährte stattdessen nur 1,5%. Nun bewilligt der Staatsrat für 2025 einen Teuerungsausgleich von 0,6% und erhöht den für 2024 gewährten Ausgleich nachträglich um 0,2%. Damit wird den Angestellten des Staates, den kantonalen Lehrpersonen und den Beschäftigten des halbstaatlichen Sektors (Spital Wallis und Walliser Teil des Spitals Riviera-Chablais, Alters- und Pflegeheime, sozialmedizinische Zentren, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschule, Höhere Fachschulen, Institutionen zugunsten von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Schwierigkeiten und andere halbstaatliche Institutionen mit einem Leistungsauftrag des Staates Wallis) 2025 ein Teuerungsausgleich von 0,8% gewährt.


Der anhaltende Fachkräftemangel setzt den Staat Wallis und den halbstaatlichen Sektor ebenso wie die Privatwirtschaft unter grossen Druck und es gestaltet sich in allen Branchen schwierig, qualifiziertes Personal zu finden. Durch die Aufrechterhaltung wettbewerbsfähiger Löhne unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gelingt es dem Staat Wallis und dem halbstaatlichen Sektor, ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Gleichzeitig sorgt er dafür, die Kaufkraft seiner Angestellten zu sichern.