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Taxpunktwert TARMED für das Spital Wallis

Der Staatsrat hat einen neuen behördlich festgelegten Tarif für die ambulanten medizinischen Leistungen des Spitals Wallis (HVS) beschlossen. Der Taxpunktwert wurde ab dem 1. Januar 2024 auf CHF 0,89 festgelegt, was im Vergleich zum vorherigen Tarif einer Erhöhung um 2 Rappen entspricht. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2023 bleibt der Taxpunktwert unverändert bei CHF 0,87. Das Inkrafttreten dieses neuen Tarifs ermöglicht es, einen Ausweg aus diesem seit langem offenen Dossier zu finden und die finanziellen Einnahmen für das HVS zu erhöhen. Das Verfahren zur Festlegung eines Taxpunktwerts für die ambulanten Leistungen der selbstständigen Ärzte ist noch nicht abgeschlossen.


Der TARMED ist eine nationale Tarifstruktur für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die in einer Arztpraxis oder ambulant in Spitälern und Kliniken erbracht werden. Die Taxpunktwerte werden jedoch kantonal geregelt. Wenn keine Tarifvereinbarung zwischen den Leistungserbringern und Versicherungen abgeschlossen werden kann, muss gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) die Kantonsregierung einen Tarif festlegen.


Das Scheitern der Verhandlungen zwischen dem Spital Wallis und den Krankenversicherungen, die Mitglieder von tarifsuisse AG und HSK sind, bewog den Staatsrat, per Entscheid vom 28. November 2018 einen Tarif behördlich festzulegen. Dieser Entscheid war Gegenstand einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), das das Dossier im Juni 2022 an den Kanton zurückverwies. Die beteiligten Parteien wurden im Zuge dessen aufgefordert, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, um eine Einigung zu erzielen, jedoch ohne Erfolg. Der Kanton sah sich daher gezwungen, das Verfahren zur Tariffestlegung weiterzuführen.


Entsprechend der Forderung des BVGer und als Ergebnis einer zusätzlichen Abklärung legte der Staatsrat einen Tarif fest und stützte sich dabei auf die Wirtschaftlichkeits- und Transparenzkriterien des KVG. Die Festlegung des Taxpunktwerts auf CHF 0,89 ab 2024 und die Beibehaltung von CHF 0,87 für den Zeitraum 2017-2023 zielt darauf ab, das Gleichgewicht zwischen Gesundheitskosten und Versorgungsqualität zu gewährleisten. Da bis zum Auflaufen der Frist keine Beschwerde eingelegt wurde, werden die behördlich festgelegten Tarife in Kraft treten.


Diese Erhöhung um 2 Rappen entspricht etwa 2 Millionen zusätzlichen Einnahmen für das HVS. In der Praxis wird die jährliche Nettoerhöhung etwa 1,3 Millionen Franken betragen, da einige Versicherer bereits den Tarif von CHF 0,89 praktizierten.


Parallel zum Verfahren des HVS läuft das Verfahren zur Festlegung des Taxpunktwerts für die ambulanten Leistungen selbstständig tätiger Ärzte noch.