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Steigerung der Effizienz innerhalb der Kantonsverwaltung

Zur Steigerung seiner Effizienz lanciert der Staat Wallis ein Massnahmenpaket für die gesamte Kantonsverwaltung. So will er langfristig mindestens 5% der aktuell vorhandenen Ressourcen für neue oder prioritäre Aufgaben freigeben. Durch den damit verbundenen Zeitgewinn sollen die gestiegenen Aufgaben des Kantons bewältigt und die Schaffung neuer Arbeitsstellen eingedämmt werden. Zu Entlassungen wird es nicht kommen.


Der Staat Wallis sieht sich mit einem konstanten Anstieg seiner administrativen Aufgaben konfrontiert, bedingt durch das demografische Wachstum und die Ausweitung seines Auftrags. In den vergangenen Jahren verzeichnete der Kanton einen starken Bevölkerungsanstieg; Ende 2023 lebten 53'000 Personen (17%) mehr im Wallis als noch Ende 2010. Parallel dazu sind die Leistungen, die der Kanton erbringen muss, zahlenmässig gestiegen und komplexer geworden, während ihm nur geringfügig mehr Personal zu Verfügung steht. Die personellen Ressourcen sind tiefer als in den meisten anderen Kantonen; dies um die Kantonsfinanzen nicht zu gefährden.


Um das steigende Aufgabenvolumen zu bewältigen, wurden in den fünf Departementen des Staates Wallis Effizienzprojekte lanciert, zusätzlich zu den zahlreichen Optimierungen, die die Dienststellen bereits heute jederzeit zur Erbringung ihrer Leistungen vornehmen. Ziel dabei ist es, die Abläufe innerhalb der Verwaltung zu vereinfachen, allfällige Aufgaben ohne Priorität zu streichen, die dadurch frei werdenden Ressourcen neuen Aufgaben zuzuweisen, die Schaffung neuer Stellen einzudämmen und die interne berufliche Mobilität zu fördern, ohne dass dabei Kündigungen nötig wären. Es geht darum, Massnahmen zu erarbeiten, welche es ermöglichen sollen, die verfügbaren Mittel auf die Prioritäten der Departemente zu konzentrieren. Mit diesem Vorgehen sollen auch mehrere vom Grossen Rat verabschiedete Postulate umgesetzt werden.


In jedem Departement wurde eine Analyse sämtlicher Aufgaben im Detail durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnte jedes Departement eine Liste mit Massnahmen identifizieren, die zu Effizienzsteigerungen führen sollen. Es wurde in allen Departementen vergleichbare Ergebnisse erzielt. Im Rahmen der berücksichtigten Massnahmen ergibt sich eine geschätzte Kapazität von 267,5 VZÄ, die freigegeben werden könnte; das entspricht 8,5% des im Projektumfangs berücksichtigten Bestands. Die angewandte Methodik und die Ergebnisse wurden von externen Fachleuten bestätigt.


Unter den berücksichtigten Massnahmen finden sich beispielsweise die Einführung eines Angestelltenportals, die Modernisierung der Veranlagungsarbeiten, die Entwicklung einer zentralisierten digitalen Plattform für die Bearbeitung von Anfragen rund um die Gesundheitsberufe, die Robotisierung der vom Kantonslabor durchgeführten Analysen, die Anpassung der Bearbeitung von Direktzahlungen, die Entwicklung einer Plattform für Stipendiengesuche, die Auslagerung von ungefährlichen Häftlingen, die nicht in polizeilicher Obhut sein müssen, die Portale für den Kontakt mit den Gemeinden, die flächendeckende Einführung digitaler Tools für Arbeiten im Aussendienst, die Nutzung leistungsfähigerer Geodaten-Tools sowie verschiedene Umstrukturierungen oder auch die Verkürzung gewisser Schalteröffnungszeiten.


Neben den spezifischen Massnahmen für jedes Departement wird man nun auch evaluieren, welche transversalen Massnahmen für die gesamte staatliche Ebene eingeführt werden könnten. Dazu gehören beispielsweise das zentralisierte Scannen und das digitale Verteilen der eingehenden Post, Vereinfachungen beim Rekrutierungs- und Anstellungsprozess oder die Zentralisierung der Übersetzungsarbeiten.


Die Implementierungsphase ist angelaufen und wird je nach Massnahme mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Für gewisse Massnahmen werden Machbarkeitsanalysen oder Anpassungen hinsichtlich der geschätzten Kapazitätsfreigabe nötig sein, um den Gegebenheiten vor Ort Rechnung zu tragen, mögliche nicht berücksichtigte Einschränkungen zu antizipieren und die aus ähnlichen Implementierungen gewonnenen Erkenntnisse einzubeziehen. Dies heisst, dass ursprünglich gewählte Massnahmen möglicherweise aufgegeben, geändert oder verfeinert werden müssen, damit sie optimal den operativen, organisatorischen oder technischen Anforderungen der Teams entsprechen. Wie lange die Implementierung der Massnahmen dauern wird, hängt von den festgelegten Prioritäten und den budgetären Ressourcen ab.