chasse

Regulierung des Steinbocks

Im Wallis nimmt die Steinbockpopulation zu. Deshalb müssen die Regulierungsabschüsse beibehalten und punktuell sogar erhöht werden, um die Gesundheit des Bestandes und die Erhaltung seines Habitats zu gewährleisten. Der Abschuss von Steinböcken durch ausländische und ausserkantonale Jäger wurde 2021 aufgrund von Fehlfunktionen, die eine Anpassung der Bedingungen erforderten, ausgesetzt. Nach einer Analyse beschloss der Staat Wallis, diese Praxis ab 2025 wiederaufzunehmen und dabei Anpassungen vorzunehmen, um die bestmöglichen Bedingungen bei der Organisation der Abschüsse zu gewährleisten. Walliser, ausländische und ausserkantonale Kundinnen und Kunden werden somit denselben Richtlinien unterworfen. Die neuen Gebühren werden nach der Alterskategorie des Tieres und nicht mehr nach der Länge der Hörner festgelegt.


Das Management der Steinbockpopulation, das im Wallis seit 1991 praktiziert wird, garantiert einen gesunden Bestand. Die Walliser Wildhüter zählten dieses Jahr über 7000 Tiere, was einen Rekord darstellt. Die Bestände müssen jedoch weiterhin reguliert werden, um die Konkurrenz der Steinbockpopulationen mit anderen Arten, wie z. B. der Gämse, zu minimieren. Ausserdem müssen die Schäden, die Steinböcke an Wäldern und Kulturen verursachen, verringert werden. Daher legt die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) jedes Jahr einen Abschussplan fest, der vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) genehmigt werden muss. Die Entnahme von männlichen Tieren, die älter als 11 Jahre sind (Kategorie 11+), ist ein integraler Bestandteil dieser Regulierung.


Bis 2020 konnte sich jeder Jäger, egal ob Walliser, Schweizer oder Ausländer, über den Kauf eines Kundenabschusses an der Regulierung von Steinböcken, insbesondere der Kategorie 11+, beteiligen. Im Jahr 2021 wurde diese Praxis für ausländische und ausserkantonale Kunden ausgesetzt, für Jäger, die im Kanton wohnhaft sind oder einen Jagdschein im Wallis besitzen, jedoch beibehalten. Diese Entscheidung wurde aufgrund von Fehlfunktionen getroffen, die eine Anpassung der Abschussbedingungen erforderten.

 

Nach einer Analyse hat der Staat Wallis beschlossen, die Kundenabschüsse für ausländische und ausserkantonale Jäger ab 2025 wieder zu öffnen, wobei Anpassungen vorgenommen werden, um die bestmöglichen Bedingungen bei der Organisation der Abschüsse zu gewährleisten. Walliser, ausländische und ausserkantonale Kunden werden denselben Richtlinien unterliegen. So wird die DJFW keinen Kontakt zu Jagdagenturen oder anderen externen Partnern haben. Die Vertragsdokumente und die Organisation des Abschusses des Tieres werden in direkter Verbindung zwischen den Jägern und der DJFW erfolgen. Die Zahlung der Gebühr durch die Kunden erfolgt in voller Höhe vor der Regulierung per Rechnung an den Kanton. Alle Kunden müssen im Besitz eines von der DJFW anerkannten Jagdpatents sein und von einem Wildhüter begleitet werden, der letztendlich entscheidet, welches Tier entnommen wird.


Für ausländische und ausserkantonale Jäger wird nur die Kategorie 11+ verfügbar sein, je nach der vom BAFU bestätigten jährlichen Abschussplanung. Die Gebühren richten sich nach der Alterskategorie und nicht mehr nach der Länge der Steinbockhörner. Walliser Jäger werden von niedrigeren Gebühren profitieren als ausserkantonale und ausländische Kunden.


Derzeit können Walliser Jäger ausserhalb der Kantonsgrenzen Abschüsse tätigen. Indem der Staat Wallis ausländischen und ausserkantonalen Kunden erlaubt, sich an der Regulierung des Steinbocks im Wallis zu beteiligen, indem sie denselben Richtlinien wie die Walliser Jäger unterliegen, möchte er die Gleichbehandlung zwischen den Kunden wiederherstellen.  


Anmeldungen für die Regulierung 2025 sind vom 1. März bis zum 31. Mai 2025 ausschliesslich über ein Online-Formular möglich, das auf der Internetseite der DJFW zur Verfügung steht. Alle Bedingungen sind detailliert in einer zugehörigen Richtlinie geregelt, die ebenfalls auf der Webseite der DJFW verfügbar ist.