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Patrouille des Glaciers
Die Bedingungen für die Organisation der Ausgaben 2026 bis 2034 der Patrouille des Glaciers (PdG) wurden festgelegt. Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) haben einen Rahmenvertrag unterzeichnet. Darin werden die Leitlinien für die Beziehungen zwischen dem VBS und dem Staat Wallis festgelegt. Dieses Dokument bleibt bis am 31. Dezember 2034 in Kraft. Um den Fortbestand dieses Sportereignisses zu sichern, hatten die Parteien 2022 vereinbart, die Organisation des Rennens immer für drei aufeinanderfolgende Ausgaben zu planen. Die Ausgaben 2026 und 2028 unterliegen nun dem neuen Rahmenvertrag; der Vertrag von 2022 wird aufgehoben. Die bevorstehende Planung für die Ausgaben nach 2034 soll bis Ende 2031 besprochen werden.
Um den Fortbestand der Patrouille des Glaciers (PdG) zu sichern, haben der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) einen Rahmenvertrag unterzeichnet. Darin werden die Leitlinien für die Beziehungen zwischen dem VBS und dem Staat Wallis festgelegt, um günstige Bedingungen für die Organisation der PdG für die Ausgaben 2026 bis 2034 zu schaffen. Das Dokument regelt den allgemeinen Rahmen und die Verantwortlichkeiten zwischen dem VBS und dem Staat Wallis.
Der Staat Wallis ist dafür verantwortlich, den Stiftungsrat und den Präsidenten der Stiftung Fondation Patrouille des Glaciers zu ernennen, das Sekretariat der Stiftung zu führen und ihre Finanzen zu kontrollieren sowie die Patrouille des Jeunes zu organisieren. Das VBS ist seinerseits für die Organisation des Rennens, d. h. das Start- und Zielmanagement, sowie für die Strecke und ihre Sicherung verantwortlich. Die Stiftung ist wiederum dafür verantwortlich, die Beziehungen zu den Sponsoren, den Gastgebergemeinden und den Subunternehmen zu pflegen und dafür zu sorgen, dass sich die PdG über institutionelle Fonds und Drittmittel (Anmeldegebühren, Werbeeinnahmen usw.) selbst finanzieren kann.
Der Rahmenvertrag, der die Ausgaben 2026 bis 2034 umfasst, bleibt bis am 31. Dezember 2034 in Kraft. Um den Fortbestand dieses Sportereignisses zu sichern, hatten die Parteien 2022 vereinbart, die Organisation des Rennens immer für drei aufeinanderfolgende Ausgaben zu planen. Die Ausgaben 2026 und 2028 unterliegen nun dem neuen Rahmenvertrag; der Vertrag von 2022 wird aufgehoben. Das neue Dokument ist somit ein weiterer Schritt, um den Fortbestand der PdG zu sichern. Die bevorstehende Planung für die Ausgaben nach 2034 soll bis Ende 2031 besprochen werden.