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Individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung 2025

2025 werden 268,5 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung der Krankenversicherung bereitgestellt, was eine Erhöhung um 14,2 Millionen Franken gegenüber 2024 darstellt. Etwa 96’000 Personen wird eine Unterstützung gewährt werden können, was 7’000 Begünstigte mehr sind als im Jahr 2024. Um das Familienbudget zu entlasten, wird ein besonderes Augenmerk auf die Prämienverbilligungen für Kinder aus Haushalten der Mittelschicht gelegt. So werden von den 7’000 neuen Begünstigten ungefähr 6’000 Kinder sein.


Die Krankenversicherungsprämien werden 2025 für alle Altersgruppen um mehr als 7,8% steigen. Um diese Erhöhung zum Teil auszugleichen, hat der Walliser Grosse Rat einen Zusatzbetrag von 5 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) genehmigt. Gemeinsam mit den zusätzlichen 9,2 Millionen Franken des Bundes erhöhen diese 5 Millionen den Gesamtbetrag der IPV 2025 auf 268,5 Millionen Franken. Die vom Walliser Parlament beschlossene zusätzliche Unterstützung ermöglicht es, zu Beginn des Jahres einige Subventionssätze neu zu evaluieren, insbesondere zugunsten der am stärksten benachteiligten Personen.


Mehr als 96’000 Personen dürften diese Unterstützung erhalten, was einem Viertel der Walliser Bevölkerung entspricht. Gegenüber 2024 entspricht dies 7’000 zusätzliche Personen, davon 6’000 Kinder. Die Anzahl der Begünstigten für 2024 und die Jahre davor ist aufgrund der Einführung einer neuen, genaueren Berechnungsmethode neu berechnet worden.


2025 wird ein besonderes Augenmerk auf die Prämienverbilligung für Kinder aus der Mittelschicht gelegt. Die aufeinanderfolgenden deutlichen Prämienerhöhungen der letzten Jahre belasten das Budget dieser Familien besonders. Für Erwachsene bleiben die Einkommensgrenzen, die zur IPV berechtigen, unverändert.


Die Subventionen verteilen sich auf Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (55%), auf Personen mit AHV/IV-Ergänzungsleistungen (27%) und auf Personen mit Sozialhilfe (8%). Der Restbetrag deckt die Prämien von Personen mit Verlustscheinen ab (9%).


Grundsätzlich werden die Begünstigten auf der Grundlage ihrer Steuererklärung 2023 automatisch ermittelt und die Verbilligung werden bereits im Dezember von der Prämienrechnung 2025 abgezogen. Die Begünstigten werden im Februar 2025 persönlich informiert. Personen mit einer Änderung in der familiären (Eheschliessung, Geburt, Scheidung, Tod usw.) oder der finanziellen Situation (Rente, Ende des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung usw.) im Jahr 2024 müssen der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ein Spezialgesuch für eine individuelle Prämienverbilligung zustellen, wenn sie 2025 Anspruch auf Subventionen haben möchten. Personen, die der Quellensteuer unterstellt sind, sowie junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die nicht mehr denselben rechtlichen und steuerlichen Wohnsitz wie ihre Eltern haben, können vor Ende Dezember 2025 ebenfalls ein entsprechendes Spezialgesuch einreichen.


Weitere Informationen sind verfügbar unter www.vs.ch/gesundheit > Rubrik «Für die Bevölkerung» > «Krankenversicherung»