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Generationen 60+

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) schickt den provisorischen Bericht über die Politik für die 60-jährige und ältere Bevölkerung des Kantons in die Vernehmlassung. Dieser Bericht ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Dienststelle für Gesundheitswesen und der Dienststelle für Sozialwesen und beschreibt die Umrisse einer Strategie, mit der den Herausforderungen der demografischen Alterung in den Bereichen Gesundheit, Prävention und Soziales begegnet werden soll. Er wird als Grundlage für die Ausarbeitung eines Gesetzesvorentwurfs über Gesundheits- und Sozialleistungen für die Generation 60+ dienen. Alle betroffenen Personen und Institutionen sind eingeladen, sich bis zum 30. Juni 2025 zu äussern.


Während die Alterung der Bevölkerung ein weitgehend bekanntes und gut dokumentiertes Phänomen ist, bleibt der Gesundheitsverlauf im Alter durch bestimmte Faktoren (soziale Ungleichheiten, der zunehmende Mangel an Pflegefachkräften, die Zunahme chronischer Krankheiten) komplex. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton Wallis eine Strategie ausgearbeitet, die darauf abzielt, den spezifischen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden und die Interaktion zwischen den Dimensionen Gesundheit, Soziales und Gesellschaft zu verstärken, um die Autonomie und die Lebensqualität im Alter zu erhalten.


Die sozial- und gesundheitspolitische Strategie Generationen 60+ beruht auf einem umfassenden, bereichsübergreifenden Ansatz, der die Abhängigkeit zwischen der physischen, psychischen und sozialen Gesundheit älterer Menschen anerkennt. Sie basiert auf dem Konzept der integrativen Gesundheit, welches präventive Ansätze, interprofessionelle Koordination, Interinstitutionalität und integrierte Versorgung miteinander verbindet. Ziel ist es, durch eine engere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Gesundheits- und Sozialwesens und den betreuenden Angehörigen besser auf die Bedürfnisse der Generationen 60+ einzugehen und ihre Betreuung zu verbessern.

 

Die Strategie beruht auf drei Schwerpunkten:

  • Gesundheit und Lebensqualität durch soziale Integration, die Verstärkung der Massnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung, die Unterstützung der Seniorinnen und Senioren in ihrer Selbstbestimmung sowie die Schaffung einer geeigneten Umgebung, die ihre Gesundheit, Mobilität, Autonomie und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben fördern.
      
  • Förderung eines integrierten Ansatzes im Gesundheits- und Sozialwesen durch den Ausbau der integrierten Versorgung, die Förderung der Nachbarschaftshilfe, die verstärkte Unterstützung betreuender Angehöriger und die Einführung von Instrumenten und Werkzeugen wie dem elektronischen Patientendossier und gemeinsamen Medikationsplänen.
      
  • Gleichberechtigter Zugang zu qualitativ hochwertigen Leistungen durch die Verbesserung Zugänglichkeit von Informationen und Dienstleistungen, die Stärkung der Fachkräfte sowie eine koordinierte Entwicklung der Langzeitpflege, insbesondere Zwischenstrukturen und angepasste Wohnformen.

 

Um die Umsetzung dieser Strategie zu gewährleisten, weist der Bericht auch auf die Notwendigkeit eines angepassten gesetzlichen Rahmens hin. Die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen sowie die Ausweitung ihres Geltungsbereichs auf soziale Dienstleister werden daher in den folgenden Grundzügen vorgeschlagen:

  • Förderung der Bereitstellung eines umfassenden und koordinierten Angebots an Leistungen;
      
  • Präzisierung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton, Gemeinden, Regionen und Leistungsanbietern;
      
  • Stärkung der Leistungskoordination;
      
  • Verstärkte Information und Beratung der Bevölkerung;
      
  • Sicherstellung der Finanzierung der Leistungen.


Ein Gesetzesvorentwurf wird auf der Grundlage des Berichts und der Ergebnisse der Vernehmlassung ausgearbeitet. Eine ausserparlamentarische Kommission wird zu seiner Vorbereitung ernannt. die. Der Gesetzesvorentwurf wird dann nach dem üblichen Verfahren in die Vernehmlassung geschickt.

Der vorläufige Bericht über die Politik der Generationen 60+ wird bis zum 30. Juni 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Die Unterlagen stehen unter www.vs.ch/web/sas/generationen-60plus oder www.vs.ch/gesundheit zur Verfügung. Alle interessierten Personen und Institutionen sind dazu eingeladen, sich zu äussern.