Frühlingsfrost
Infolge der schweren Schäden durch den Frühlingsfrost hat der Staatsrat dem Antrag des Branchenverbands der Walliser Weine (BWW) stattgegeben und erlaubt ausnahms-weise einzig in diesem Jahr den Verschnitt der Walliser AOC-Weine mit 10 Prozent anderer Schweizer AOC-Weine. Diese Massnahme gilt ausschliesslich für den Fendant AOC Wallis und für die Rot- und Roséweine AOC Wallis, die mehrheitlich aus Pinot Noir und Gamay des Jahrgangs 2017 hergestellt werden. Der Staatsrat ändert in diesem Sinne die Ver-ordnung über den Rebbau und den Wein.