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Bewilligung für Restaurants zur Verköstigung von Berufstätigen im Ausseneinsatz

Der Staatsrat hat beschlossen, Restaurants, die dies möchten, zu erlauben, unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Berufstätige im Ausseneinsatz für das Mittagessen zu empfangen. Diese Möglichkeit betrifft die Sektoren Landwirtschaft, Bauhandwerkgewerbe, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Strassenbau und Montageservice. Die von der Regierung gewählte Lösung macht von der vom BAG neu eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, bestimmten Betrieben zu erlauben, als Betriebsrestaurants zu fungieren und den im Freien arbeitenden Mitarbeitern während der Mittagszeit eine warme Mahlzeit im Innern anzubieten.