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Ausserordentliche Finanzhilfe für Nutztierhalter
Angesichts der steigenden Zahl von Wolfsangriffen hat der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, in Zusammenarbeit mit dem Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, beschlossen, Nutztierhaltern, deren Nutztiere gerissen wurden, eine ausserordentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren. Die finanzielle Unterstützung beläuft sich auf 100 bis 300 Franken pro Tier. Sie wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gewährt. Die Hilfe ergänzt die Grundentschädigungen, die von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ausbezahlt werden. Es handelt sich um eine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten, die den Nutztierhaltern durch diese Situation entstehen, sowie um eine Beteiligung an den Verlusten durch nicht mehr auffindbare Nutztiere, die in der Regel nicht entschädigt werden können.